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Schulpflege und Gemeinderat geben grünes Licht für Einheitsgemeinde
Die Schulpflege und der Gemeinderat haben die geänderte Gemeindeordnung genehmigt und traktandieren diese für die vorberatende Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 und anschliessend für die Urnenabstimmung vom 7. März 2021. Dies, nachdem die Schulgemeinde die Bildung einer Einheitsgemeinde angestossen und eine Arbeitsgruppe die entsprechenden Grundlagen erarbeitet hat.
Die angepasste Gemeindeordnung basiert auf dem Grundsatz, dass sich die heutige Gemeindeordnung bewährt. Anpassungen wurden nur vorgenommen, wo sie unmittelbar notwendig waren, namentlich aus der Änderung des kantonalen Gemeindegesetztes, aufgrund der beantragten Bildung einer Einheitsgemeinde und zur Förderung der Klarheit.
Die wesentlichsten Änderungen der Gemeindeordnung auf einen Blick
Folgendes sind die wesentlichsten Änderungen in der Gemeindeordnung:
- Der Abschluss und die Änderung von Verträgen über die Zusammenarbeit in Form eines Zweckverbands, einer gemeinsamen Anstalt oder einer juristischen Person liegen neu in der Kompetenz der Stimmberechtigten an der Urne anstatt bisher der Gemeindeversammlung. Ebenso der Abschluss oder die Änderung von Anschluss- und Zusammenarbeitsverträgen, wenn die Gemeinde hoheitliche Befugnisse abgibt oder die damit zusammenhängenden neuen Aufgaben an der Urne zu beschliessen sind.
- Die Vorberatung der der Urnenabstimmung unterstehenden Geschäfte anlässlich einer Gemeindeversammlung findet nur noch statt, wenn den Stimmberechtigten in materieller Sicht ein Handlungsspielraum zusteht.
- Der Gemeinderat setzt sich weiterhin aus 7 Mitglieder zusammen, konkret aus dem Gemeindepräsidium, dem Schulpräsidium und 5 Ressortvorstehenden. Das Schulpräsidium ist demnach, wie das Gemeindepräsidium, durch Urnenwahl verbindlich zugeteilt.
- Die Schulpflege setzt sich neu aus 7 Personen zusammen (bisher 9). Das Präsidium der Schulpflege wird durch das Schulpräsidium wahrgenommen. Die weiteren 6 Mitglieder der Schulpflege werden weiterhin mittels Urnenabstimmung gewählt.
- Die Schulpflege ist eine Kommission mit selbständigen Verwaltungsbefugnissen. Sollte sie mit der gemeinderätlichen Antragstellung an die Gemeindeversammlung nicht einverstanden sein, kann sie mit Anträgen direkt an die Gemeindeversammlung gelangen.
- Die Schulpflege führt weiterhin die Kindergarten-, die Primar- und die Sekundarstufe der öffentlichen Volksschule und stellt neu die ausserschulische und familienergänzende Betreuung sicher und nimmt weitere Aufgaben im Bereich Schule und Bildung wahr, soweit nicht andere Organe zuständig sind.
Beide Exekutiven beantragen die Bildung einer Einheitsgemeinde
Sowohl Schulpflege als auch Gemeinderat beantragen der vorberatenden Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020 und in der Folge den Stimmberechtigen an der Urne per 7. März 2021 die Bildung einer Einheitsgemeinde. Dies zusammenfassend aus drei Gründen:
1 Gemeinde, 1 Strategie:
- Die Strategie der Gemeinde umfasst alle Themen: Von der Raumplanung über die Liegenschaften zum Sozialen bis zu den Finanzen. Neu ist auch die Bildung Bestandteil dieses Gesamtbildes und komplettiert es.
- Klare Ansprechpartner: Schulische und ausserschulische Kinderbetreuung aus einer Hand, Liegenschaften aus einer Hand etc.
Schule Urdorf bleibt Schule Urdorf:
- Mit der Einheitsgemeinde werden strategische und administrative Überschneidungen der beiden Güter beseitigt, Schnittstellen reduziert sowie Strukturen und Prozesse professionalisiert.
- Nicht von der Vorlage berührt sind die eigentlichen Bildungsdienstleistungen. Die bewährten Strukturen sollen gewährleisten, dass die Bildung in Urdorf weiterhin einen hohen Stellenwert hat und in einer hohen Qualität erbracht werden kann. Die Schulpflege ist weiterhin für alle Belange der Bildung zuständig, ebenso nehmen die Schulleitungen, Lehrkräfte und die Bereichsleitung Bildung ihre bewährten Aufgaben wahr.
- Sollten die Interessen von Schulpflege und Gemeinderat auseinandergehen, kann die Schulpflege jederzeit direkt Antrag zu Handen der Gemeindeversammlung stellen.
- Mitarbeitende, deren Anstellung von der Schulgemeinde auf die Gemeinde übergehen, erfahren Besitzstandwahrung.
Ressourcen schaffen, um Zukunft schaffen zu können:
- Da die Schulpflege und die Bereichsleitung Bildung von Querschnittsaufgaben, wie Liegenschaften und Finanzen, massgeblich entlastet werden, werden sie sowohl inhaltlich als auch zeitlich entlastet. Sie können sich somit auf die Führung der Schule konzentrieren. Als Folge dieser Entlastung dürfte auch die Attraktivität des Schulpflegeamtes zusätzlich erhöht werden.
- Die Einheitsgemeinde verfolgt nicht das Ziel, die Effizienz zu steigern und die Kosten zu senken. Vielmehr steht im Fokus, dass bei gleichem finanziellen Aufwand und aufgrund des strategischen Gesamtblickes und dem Fokus auf zukunftsorientierte Bildungsdienstleistungen eine qualitative Verbesserung des Gesamtangebotes erreicht werden kann.
In einem nächsten Schritt ist von 10. Juli bis 7. August 2020 eine Vernehmlassung bei den Ortsparteien und der Rechnungsprüfungskommission vorgesehen sowie die notwendige kantonale Vorprüfung.