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Urdorfer Fasnacht abgesagt

28. Februar 2020
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus im Kanton Zürich sowie in weiteren Regionen der Schweiz und gestützt auf das bundesrätliche Grossveranstaltungs-Verbot von heute Freitagmorgen sieht sich der Gemeinderat Urdorf veranlasst, die Absage der traditionellen Fasnachtsveranstaltungen vom 28. Februar, 29. Februar, 1. März und 6. März 2020 zu verfügen. Der Gemeinderat bedauert ausserordentlich, diesen Entscheid treffen zu müssen. Ausschlaggebend für die Absage aller Fasnachtsveranstaltungen sind, wie erwähnt, der bundesrätliche Beschluss sowie der Gesundheitsschutz der Gesamtbevölkerung und die Unterbrechung möglicher Infektionsketten.

Gemäss aktuellem Stand (Freitag, 28. Februar) wurden zwei Coronavirus-Infektionen im Kanton Zürich, mehrere weitere in der übrigen Schweiz und eine Vielzahl im umliegenden Ausland festgestellt. Vor diesem Hintergrund haben die Urdorfer Behörden laufend Lagebeurteilungen erstellt und auch mehrmals Rücksprache mit dem kantonsärztlichen Dienst genommen. In die Gesamtbetrachtung flossen zudem Kriterien gemäss der Dokumentation „Prävention von COVID-19 im Rahmen von Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung in der Schweiz“ des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) ein. Diese sieht eine Risikobeurteilung von Veranstaltungen nach drei Kriterien vor:

  1. Art der Veranstaltung und der Teilnehmenden
  2. Art der Kontakte während der Veranstaltung
  3. Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden

Aus Sicht der Gemeindebehörden bestehen aufgrund dieser Kriterien folgende Risiken:

  1. Bei der Urdorfer Fasnacht handelt es sich um eine internationale Veranstaltung, u.a. mit der Beteiligung von Gruppen aus Deutschland. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch Personen aus exponierten Gebieten oder Personen, die sich in exponierten Gebieten aufgehalten haben, an der Veranstaltung teilnehmen. 
  2. Bei der Fasnacht handelt es sich traditionell um Festivitäten, bei welchen aufgrund der relativ gedrängten Platzverhältnissen in den Lokalitäten (hier in erster Linie in der gemeindeeigenen Zentrumshalle bei den Fasnachtsparties) und den fasnächtlichen Gebräuchen der zwischenmenschliche Kontakt intensiv gepflegt wird. Das damit einhergehende Infektions-Risiko ist erheblich.
  3. Die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmenden ist nicht möglich und für den Veranstalter nicht praktikabel. Allfällige Ansteckungen können nicht schlüssig rückverfolgt werden beziehungsweise die Ansammlungen sind unkontrollierbar.

Zudem hat der Bundesrat heute Morgen beschlossen, Grossveranstaltungen ab 1‘000 Teilnehmenden zu verbieten. Der Urdorfer Maskenball mit jeweils über 1‘000 Teilnehmenden sowie der Fasnachtsumzug mit jeweils mehreren tausend Teilnehmenden fallen unter diese Kategorie. Selbst wenn einzelne Veranstaltungen der Urdorfer Fasnacht von weniger Teilnehmenden besucht werden, verfügt der Gemeinderat auch die Absage dieser und somit aller Fasnachtsveranstaltungen. Dies aus Gründen des Gesundheitsschutzes.

In der Folge hat der Gemeinderat entschieden, die Bewilligung für folgende Veranstaltungen
zu entziehen:

  • 28. Februar 2020: Fasnachtsball (Mehrzweckhalle Zentrum)
  • 29. Februar 2020: Fasnachtsumzug (Gemeindegebiet)
  • 29. Februar 2020: Maskenball (Mehrzweckhalle Zentrum)
  • 1. März 2020: Kindermaskenball (Mehrzweckhalle Zentrum)
  • 6. März 2020: Uslumpete (neu beim Restaurant Steinerhof)

Der Gemeinderat bedauert die Absage sehr, weil die Urdorfer Fasnacht, die zu den
grössten ihrer Art im Kanton Zürich zählt und internationale Ausstrahlung besitzt,
einen festen Platz im Dorfleben hat. Es liegt indes in der Verantwortung des Gemeinderates,
die Bevölkerung und Arbeitnehmenden in Urdorf, aber auch die Teilnehmenden
und Zuschauer zu schützen sowie Bund und Kanton bei ihren Bemühungen
zu unterstützen, mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.

Gemeinderat Urdorf

Zuständige Abteilung: Präsidialabteilung