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Richtigstellung zum heutigen Tages-Anzeiger-Artikel betr. Alterszentrum Weihermatt

15. Oktober 2019

Im Artikel „101-jährige will endlich Gerechtigkeit“ vom 15. Oktober 2019 und im dazu aufgeführten Kommentar wird dem Gemeinderat, der Verwaltung und den Betrieben der Gemeinde Urdorf verwerfliches und ungesetzliches Verhalten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Alterszentrums Weihermatt vorgeworfen. Insbesondere wird der Gemeinde unterstellt, dass das Alterszentrum Weihermatt in Urdorf seinen Bewohnerinnen und Bewohnern seit vielen Jahren zu hohe Rechnungen stelle und die Buchhaltung keiner Prüfung standhalte.

Diese Vorwürfe und Unterstellungen, zu denen der betreffende Journalist der Gemeinde Urdorf im Übrigen keine Möglichkeit zur Stellungnahme gewährt hat, weisen wir in aller Form als falsch, unzutreffend und rufschädigend zurück.

Fakt ist:

Die Buchhaltung der Gemeinde Urdorf wird jährlich durch eine externe Revisionsstelle sowie die Rechnungsprüfungskommission geprüft. Die Buchhaltung ist korrekt.

Was die Buchhaltung des Alterszentrums Weihermatt betrifft, hat der Regierungsrat in seinem Beschluss vom 22. August 2018 festgehalten, dass in den Jahren 2013 bis 2015 aufsichtsrechtliche Massnahmen nicht gerechtfertigt sind. Mitunter haben auch der Bezirksrat und das Verwaltungsgericht festgehalten, dass sich die Gemeinde Urdorf und das Alterszentrum Weihermatt in diesen Jahren korrekt verhalten haben.

Der Regierungsrat hat in seinem oben erwähnten Beschluss den Bezirksrat angewiesen, die Gemeinde Urdorf für die Jahre ab 2016 zu verpflichten, die Grund- und Betreuungstaxen zu senken. Der Bezirksrat hat in der Folge – auch auf der Basis einer Revision durch unabhängige Experten - verfügt, dass die Betreuungstaxen für die Jahre 2016 und 2017 um Fr. 5 zu reduzieren sind. Gleichzeitig hat der Bezirksratspräsident bestätigt, dass nicht der geringste Hinweis für eine Quersubventionierung der Pflege vorliege. Er hält zudem fest, dass sich Budget und Rechnungen des Alterszentrums in vielen anderen Belangen als sehr gut erwiesen haben.

Trotz aufsichtsrechtlicher Widersprüche und im Sinne der Rechtssicherheit hat der Gemeinderat Urdorf darauf verzichtet, das Rechtsmittel gegen den Beschluss des Bezirksrates zu ergreifen. Die Gemeinde Urdorf hat die Rückzahlungen für die Jahre 2016 und 2017 eingeleitet und mit dem Budget 2020 auch eine Senkung der Betreuungstaxen vorgesehen. Die Buchhaltung der Jahre 2018 und folgende wird nach Massgabe des bezirksrätlichen Beschlusses geführt.

Gemeinderat Urdorf