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Cargo sous terrain: Gemeinderat fordert verbindliche Massnahmen zur maximalen Reduktion von Durchgangs- und Ausweichverkehr
Der Sachplan Verkehr des Bundes bildet einen behördenverbindlichen Rahmen. Er konkretisiert die Ziele des Raumkonzeptes Schweiz und ist eine Grundlage für die Koordination zwischen den Verkehrsinfrastrukturen von nationaler Bedeutung (Flugverkehr, Nationalstrassen, Schiene, Güterverkehr) und der gewünschten räumlichen Entwicklung. Im Rahmen der laufenden Anhörung hat sich der Gemeinderat Urdorf mit dem Sachplan Verkehr, Teil unterirdischer Gütertransport (SUG) auseinandergesetzt und gemäss gemeinderätlichem Leitbild die Chancen und Risiken des Projektes von Cargo sous terrain beurteilt.
Unterirdisches Gütertransportsystem für Klein- und Stückgut geplant
CST beabsichtigt ein privatwirtschaftlich finanziertes, vollständig automatisiertes unterirdisches Gütertranssportsystem für Klein- und Stückgut im Schweizer Mittelland zu erstellen, das in das bestehende und sich ebenfalls weiter entwickelnde Güterverkehrssystem der Schweiz eingebunden ist. CST sieht für die Umsetzung ihrer Konzeption eine eigene Transportinfrastruktur vor. Diese besteht im Hauptlauf aus einem Tunnel sowie oberirdischen Hubs als Zugangspunkte zu diesem Tunnel. Im Urdorfer Bergermoos ist ein Hub geplant, im Birmensdorfer Ristet eine Deponie sowie in der Region Zwischenangriffe sowie Unterhaltsstellen.
Konkrete Massnahmen eingefordert
Bereits heute ist absehbar, dass eine allfällige CST-Realisierung weitreichende verkehrliche Effekte in Bezug auf die Gemeinde Urdorf, als geplanter Hub-Standort, und die weiteren Standortgemeinden hätte und eine Unterstützung durch die Gemeinde Urdorf nur dann erfolgen kann, wenn der ohnehin bereits massive Durchgangsverkehr auf der Birmensdorferstrasse, und damit durch das Dorf, maximal reduziert werden kann. Nachhaltige flankierende Massnahmen sind zum Schutz der Siedlungsgebiete der Standortgemeinden zwingend notwendig. Unter anderem hat der Gemeinderat folgende Massnahmen eingefordert:
- LKW-Fahrverbot ab Bergermoos in Richtung Birmensdorferstrasse
- Generelles Transit- und Durchfahrtsverbot ab Bergermoos in Richtung Birmensdorferstrasse
- Lärmschutz auf und entlang der Autobahn
Im besten Fall kann die Entwicklung rund um CST, welches die Prozesse zwischen Lieferanten und Kunden effizienter macht sowie Verkehrsbewegungen reduziert und bündelt, als Chance gewertet und unterstützt werden. Dies aber nur, wenn die flankierenden Massnahmen verbindlich festgelegt sind.
Gemeinderat Urdorf
Zuständige Abteilung: Planungs- und Präsidialabteilung