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Ausblick auf die Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023
Die nächste Gemeindeversammlung ist auf Mittwoch, 14. Juni 2023, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Zentrum vorgesehen. Nebst der Beschlussfassung zur Jahresrechnung 2022 liegt auch die Teilrevision der Gebührenverordnung der Gemeinde Urdorf, Integration der Bestimmungen der Gebührenverordnung der ehemaligen Schulgemeinde Urdorf, zur Beschlussfassung vor. Des Weiteren findet die Vorberatung der beiden Vorlagen der Limeco betreffend Projektierungskredit über 41,4 Mio. Franken (exkl. MWST) und Kauf der Hasler Pflanzen AG für 18,0 Mio. Franken zuhanden der Urnenabstimmung vom 3. September 2023 statt.
Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird per 11. Mai 2023 amtlich publiziert. Die detaillierte Weisung ist gleichentags auf hier verfügbar.
Jahresrechnung 2022 der Politischen Gemeinde
(1. Jahresrechnung als Einheitsgemeinde)
Bei einem Aufwand von Fr. 76'195’223 und einem Ertrag von Fr. 84'642’325 weist die Jahresrechnung 2022 einen Ertragsüberschuss von Fr. 8'447'102 aus. Das gegenüber dem Budget um rund 10.8 Millionen Franken bessere Ergebnis ist im Wesentlichen auf Mehrerträge bei den Gemeindesteuern (Fr. + 6.7 Mio.) und den Grundstückgewinnsteuern (Fr. + 6.5 Mio.), weniger Finanzausgleich (Fr. - 1.5 Mio.), Mehraufwendungen bei der Pflegefinanzierung (Fr. + 0.8 Mio.) und der Bildung (Fr. + 0.9 Mio.) sowie einer effektiven Kostenkontrolle in allen Bereichen zurückzuführen. Der Finanzhaushalt weist per Ende 2022 ein Nettovermögen von Fr. 7.2 Mio. aus.
Limeco, Weiterentwicklung, Projektierungskredit in der Höhe von Fr. 41,4 Mio. exkl. MWST, Vorberatung
Limeco erbringt als interkommunale Anstalt im Besitz von acht Trägergemeinden Dienst- und Sachleistungen in den Bereichen Abfallwesen und Abwasserreinigung und betreibt damit v.a. eine Kehrichtverwertungsanlage und eine Abwasserreinigungsanlage sowie weitere Energie-Infrastruktur. Aufgrund verschiedener Ursachen beabsichtigt Limeco eine Weiterentwicklung mit einem voraussichtlichen Investitionsbedarf von rund 1 Milliarde Franken. Für die Planung dieser Weiterentwicklung beantragt Limeco bei den Trägergemeinden einen Projektierungskredit in der Höhe von Fr. 41.4 Mio. exkl. MWST. Über diese Vorlage wird am 3. September 2023 an der Urne abgestimmt. Gemäss Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Urdorf ist die Vorlage im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 vorzuberaten.
Der Gemeinderat Urdorf hat die Vorlage umfassend geprüft. Er stellt fest, dass Teile des heutigen Betriebs und der geplanten Weiterentwicklung nicht mit dem Gründungsvertrag legitimiert und damit nicht rechtens sind. Zudem sind die Auswirkungen des Geplanten auf die Gemeinde Urdorf nicht bekannt, weder bezüglich Verkehr, Lärm und Luft, noch bezüglich Finanzen. Trotzdem unterstützt der Gemeinderat den Projektierungskredit, da dieser Limeco rechtzeitig Handlungsspielraum eröffnet, um verschiedene Entwicklungsvarianten erarbeiten zu können. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die für Urdorf relevanten Fragestellungen identifiziert. Er erwartet, dass diese Fragen geklärt werden und wird die Erkenntnisse daraus in die spätere Beurteilung der folgenden Realisierungskredite einfliessen lassen.
Limeco, Kauf der Hasler Pflanzen AG in der Höhe von Fr. 18,0 Mio., Vorberatung
Limeco erbringt als interkommunale Anstalt im Besitz von acht Trägergemeinden Dienst- und Sachleistungen in den Bereichen Abfallwesen und Abwasserreinigung und betreibt damit v.a. eine Kehrichtverwertungsanlage und eine Abwasserreinigungsanlage sowie weitere Energie-Infrastruktur.
Auf dem heutigen Areal der ARA im «Antoniloch» in Dietikon sind keine Neubauten möglich. Aus diesem Grund und weiteren Gründen braucht Limeco neue Flächen, um ihren Auftrag in Zukunft zu erfüllen. Mit dem beantragten Kauf der Hasler Pflanzen AG kann Limeco in unmittelbarer Nähe zum heutigen Standort 13'851 m2 erwerben. Über diese Vorlage wird am 3. September 2023 an der Urne abgestimmt. Gemäss Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Urdorf ist die Vorlage im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 vorzuberaten.
Der Gemeinderat unterstützt den Antrag der Limeco. Er erlaubt es, mit dem geplanten Erwerb der Hasler Pflanzen AG den Flächenverlust aus dem absehbaren Wegfall des Grundstückperimeters «Antoniloch» zu kompensieren. Dadurch wird räumlicher Handlungsspielraum für künftige Entwicklungen der Limeco zur Gewährleistung der Kernaufgaben geschaffen.
Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Urdorf, Teilrevision infolge Integration der Bestimmungen der Gebührenverordnung der ehemaligen Schulgemeinde Urdorf
Mit der Bildung einer Einheitsgemeinde per 1. Januar 2022 und der damit verbundenen Auflösung der Schulgemeinde wurden deren Rechtsetzungsbefugnisse und Rechtsgrundlagen, wozu auch die Gebührenverordnung der Schulgemeinde Urdorf zählt, aufgehoben und konnten nicht in die Rechtssammlung der Politischen Gemeinde aufgenommen werden. Während einer Übergangsfrist, bis zur Integration der Schulgebühren-Grundlagen in die Gebührenverordnung der Politischen Gemeinde Urdorf, fand die Gebührenverordnung der Schulgemeinde Urdorf weiterhin Anwendung. Um inskünftig über einen rechtsgenügenden Erlass zur Erhebung von entsprechenden Gebühren zu verfügen, ist die Gebührenverordnung der Gemeinde Urdorf zu ergänzen, respektive zu revidieren. Gemäss Art. 13 Ziff. 3 Gemeindeordnung Urdorf vom 31. Januar 2021 ist dafür die Gemeindeversammlung zuständig.
Da die bestehenden, bisherigen Gebührenverordnungen der Schulgemeinde sowie der Politischen Gemeinde Urdorf formell weitgehend identisch und grundsätzlich nach wie vor aktuell sind, hat der Gemeinderat von einer umfassenden Revision abgesehen. Die Anpassungen umfassen hauptsächlich die Aufnahme von Bestimmungen, welche die Schule Urdorf betreffen. Wo dies als zweckmässig erschien, hat der Gemeinderat den Wortlaut der Gebührenverordnung der Schulgemeinde übernommen oder kleinere redaktionelle Anpassungen ohne formelle Änderung vorgenommen.
Zuständige Abteilung: Präsidialabteilung
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- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung Urdorf