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Grosses Interesse am kommunalen Richtplan: Rund 1200 Einzelanträge eingegangen
Der kommunale Richtplan ist das strategische Führungsinstrument der Gemeinde Urdorf für die Raumentwicklung und den Verkehr. Mit ihm wird die langfristige und räumliche Entwicklung koordiniert und gesteuert. So werden Ziele, Stossrichtungen und Massnahmen in den Bereichen Siedlung, Landschaft, Verkehr, Energie sowie öffentliche Bauten und Anlagen behördenverbindlich festgelegt. Von Mitte Januar bis Mitte März 2022 fand, nebst der kantonalen Vorprüfung durch die Baudirektion, die öffentliche Auflage statt. Dies als weitere Mitwirkungsmöglichkeit der Bevölkerung.
Einzelanträge decken Vielzahl von Themen ab
Das Interesse an der Vorlage und die Beteiligung waren gross. So sind aus 65 Rückmeldungen rund 1200 Einzelanträge eingegangen. Grossmehrheitlich wurde für die Einwendungen die digitale Plattform «eMitwirkung» genutzt. Analoge Rückmeldungen gab es vereinzelte. Beteiligt haben sich die Planungsregion, eine Nachbargemeinde, verschiedene Ortsparteien, einige Verbände oder öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie zahlreiche Privatpersonen.
Die Einzelanträge befassen sich hauptsächlich mit folgenden Themen:
- Verkehr: Umgang mit temporeduzierten Zonen (T20 oder T30), Fuss- und Veloverkehr (Netz, Schwachstellen), Reduktion des Parkplatzangebots, Anpassung der Tarife, Durchfahrtsverkehr, Optimierung einzelner Verkehrsachsen.
- Siedlung: Siedlungserweiterungsgebiete, bauliche Dichten, öffentliche Bauten und Anlagen.
- Landschaft: Revitalisierungen, Biodiversität und Vernetzung, Siedlungsklima, ökologische Infrastruktur, Neobiota sowie Schutzobjekte.
- Öffentliche Bauten und Anlagen: Überprüfung von Standorten, Nutzung einzelner Objekte.
- Energie: Elektromobilität, Energielabel, PV-Anlagen sowie Lichtverschmutzung.
Kanton äussert sich in Vorprüfungsbericht mitunter zu vorbildhaften Partizipationsmöglichkeiten
Die kantonale Vorprüfung durch die Zürcher Baudirektion ist sehr positiv ausgefallen. Die Vorlage ist als rechtmässig, zweckmässig und angemessen beurteilt worden. Die Argumentationen seien schlüssig und nachvollziehbar. Hervorgehoben wurde die profunde und vorbildhafte Partizipationsmöglichkeit, welche der Bevölkerung angeboten wurde. Ebenso wurde die Erarbeitung eines Gesamtverkehrskonzeptes positiv erwähnt. Einige Punkte bedürfen im Rahmen der finalen Überarbeitung einer ergänzenden Erläuterung, sodass der Gesamtkontext gegeben ist.
Vorlage für Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 vorgesehen
Sämtliche Einwendungen sowie die kantonalen Beurteilungspunkte werden zusammengetragen, wo notwendig nochmals diskutiert und in die Auswertung integriert. Die Einwendungen werden im «Bericht zu den nichtberücksichtigten Einwendungen» erfasst, kategorisiert, ausgewertet und begründet. Der Bericht gibt Auskunft darüber, wie mit den Einzelanträgen umgegangen wird inklusive einer Begründung. Jeder Einzelantrag wird somit ersichtlich und rückverfolgbar sein. Der Bericht ist Bestandteil der Richtplanvorlage, welche der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 vorgelegt wird.
Bis Anfang August wird die Richtplanvorlage finalisiert. Der Gemeinderat wird im September über die Vorlage befinden und diese zuhanden der Gemeindeversammlung vom 30. November 2022 verabschieden. Sämtliche Unterlagen werden ca. Mitte Oktober und damit mit ausreichend Vorlaufzeit im Themendossier unter www.urdorf.ch und mit Newsletter publiziert.
Zuständige Abteilung: Planungsabteilung