Inhalt
Freizeit und Kultur
Ziele
Z1 Unsere Naherholungsgebiete sind attraktiv und werden von der Bevölkerung rege und sorgsam genutzt.
Z2 Wir schätzen das vielfältige Vereins- und Kulturangebot und anerkennen deren integrative Wirkung. Wir unterstützen Eigeninitiative und Eigenleistungen.
Z3 Es steht ein bedarfsgerechtes und auf die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde abgestimmtes Sport- und Freizeitinfrastrukturangebot zur Verfügung.
Z4 Die kommunale Jugendarbeit ist auf Kinder und Jugendliche aus Urdorf im Alter von 12 bis und mit 17 Jahre bedarfsgerecht ausgerichtet, erbringt wirksame Leistungen und ist bei ihren Anspruchsgruppen gut bekannt.
Z5 Angebote für junge Erwachsene liegen nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde. Sie prüft jedoch, ob und in welchem Ausmass Angebote von Dritten unterstützt werden.
Z6 Die KulturKommission unterstützt das kulturelle Wirken im Sinne ihres Leitbildes.
Stossrichtungen
S1a Der Wald als Naherholungsgebiet trägt viel zur Attraktivität unserer Gemeinde bei. Dem Schutz und der Pflege des Waldes kommt daher besondere Bedeutung zu.
S1b Die zahlreichen Grillstellen am Waldrand und in der Nähe zu den Gewässern bieten Möglichkeiten, sich ungezwungen zu treffen.
S2 Wir sind dem KOVU, als Bindeglied zu den Vereinen, ein verlässlicher Ansprechpartner.
S3 Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Immobilienstrategie ist die Standortdefinition sowie Strukturbereinigung beim Infrastrukturangebot im Sportbetriebe- und Freizeitbereich zu prüfen.
S4a Die Jugendkommission bezweckt die Vernetzung der Anspruchsgruppen im Bereich der Jugendarbeit.
S4b Klare Strukturen und konsequentes Handeln im Rahmen der Jugendarbeit geben der Jugend Halt und Richtungsweisung, auch in Zusammenhang mit Littering und Vandalismus.
S4c Der Fokus der Jugendarbeit liegt auf Prävention und sinnvoller Freizeitgestaltung. Dabei unterstützend ist das zahlreiche Vereins- und Sportangebot.
S4d Der Jugendtreff leistet mit dem sozialen Jugend-Treffpunkt einen wichtigen Beitrag.
Massnahmen
M1 Wir machen unser Angebot an öffentlichen Grillstellen besser bekannt.
M2 Vereine, die Angebote für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anbieten, werden bedarfsweise ideell und/oder finanziell unterstützt.
M3a Wir überarbeiten die Tarifordnung der Sport- und Freizeitanlagen.
M3b Die Prozesse bezüglich der Vermietung von Sport- und Freizeitanlagen werden konsequent digitalisiert.
M3c Wir ermöglichen, dass der Tartan-Sportplatz «Zentrum» im Rahmen seines Zweckes digital und kurzfristig reserviert und sportlich genutzt werden kann.
M3d Auf eine Schliessung des Hallenbades während der Freibadsaison wird verzichtet. Wir beschränken uns auf die bisherigen Schliessungszeiten während den Schulsommerferien und den wenig frequentierten Feiertagen.
M4a Das Rollenverständnis der Jugendarbeiter ist geklärt. Es wird dem Gemeinderat halbjährlich Bericht erstattet.
M4b Die Jugendarbeit wird jährlich auf ihre Wirksamkeit überprüft.
M4c Beim Jugend-Treff werden die Öffnungszeiten/Tage überprüft und wenn nötig ausgeweitet. Der Aussenraum wird auch ausserhalb der Öffnungszeiten zugänglich gemacht.
M4d Die Schulareale dürfen ausserhalb der Schulzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten öffentlich genutzt werden.
M5 Die Gemeinde prüft die Unterstützung der Vereine, welche Jugendkonzepte für die Freizeitgestaltung von Erwachsenen anbieten.
M6 Wir prüfen, mit welchen Massnahmen die KulturKommission gestärkt werden kann.