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Scheidung und Trennung
Eine Eheschliessung kann durch das Zivilstandsamt weder aufgelöst noch annuliert werden. Um sich zum Thema Trennung und Scheidung beraten zu lassen, wenden Sie sich bitte an das Bezirksgericht Ihres Wohnortes. Für die Gemeinde Urdorf ist das Bezirksgericht Dietikon zuständig.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 736 51 11 | einwohnerdienste@urdorf.ch |