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Steuererklärung und Fristerstreckung
Natürliche Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich sind grundsätzlich im Kanton Zürich steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung einreichen.
Fristerstreckung
Fristerstreckungsgesuche müssen vor Ablauf der Frist (in der Regel 31. März) eingereicht werden. Benutzen Sie dafür den Link zur online e-Fristverlängerung. Die Gesuche werden längstens bis zum 30. November bewilligt. Gesuche, welche nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Selbstständigerwerbende haben automatisch eine Frist bis zum 30. September. Juristische Personen haben ebenfalls automatisch eine Frist bis zum 30. September. Eine zusätzliche Frist muss beim Kantonalen Steueramt, Abteilung Direkte Bundessteuer, verlangt werden.
Technischer Support für die Online-Steuererklärung und fehlende Zugangscodes
Kantonales Steueramt Zürich Telefon 0800 22 88 11 oder Link (den Support finden Sie ganz unten auf der Webseite).
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Steuerabteilung | 044 736 51 50 | steueramt@urdorf.ch |
Name | Beschreibung |
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