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Grundstückgewinnsteuer

Bei Übertragung einer Liegenschaft auf einen neuen Eigentümer erfolgt eine zivilrechtliche Handänderung, die grundsätzlich eine Grundstückgewinnsteuerpflicht auslöst. Innert 30 Tagen nach der Handänderung ist deshalb eine Grundstückgewinnsteuererklärung beim Steueramt einzureichen; das Formular wird in der Regel durch das Grundbuchamt bei der Handänderung abgegeben. Eine Fristverlängerung kann vor Ablauf der 30-tägigen Frist beim Steueramt beantragt werden.

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