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Handlungsfähigkeitszeugnis
Es bezeugt die Handlungsfähigkeit einer Person, d.h. dass sie mündig und urteilsfähig ist. Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird gegen eine Gebühr von Fr. 30.00 von den Einwohnerdiensten Urdorf ausgestellt.
Die Online-Bestellung ist über den Online-Schalter möglich.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 736 51 11 | einwohnerdienste@urdorf.ch |