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Amtliche Publikation: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026
Auf die Ausschreibung vom 3. Juni 2024 für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates Urdorf für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 ist dem Gemeinderat Urdorf Michael Gassmann als gültiger Kandidat vorgeschlagen worden. Dieser Wahlvorschlag wurde am 17. Juli 2024 amtlich publiziert. Nach Ablauf der Nachfrist von sieben Tagen liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine Stille Wahl erfüllt. Als Mitglied des Gemeinderates Urdorf für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 wird vom Gemeinderat Urdorf als gewählt erklärt:
- Gassmann, Michael, geb. 1968, Im Grüt 58, 8902 Urdorf,
Finanzchef einer Privatbank, FDP
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung (amtliche Publikation) an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Der Rekurs hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Urdorf, 30. Juli 2024
Zuständige Abteilung: Präsidialabteilung