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Einreichefrist der Steuererklärung online verlängern mit e-Fristverlängerung

15. Januar 2020

Die e-Fristverlängerung ermöglicht Ihnen, die Einreichefrist für die Steuererklärung rund um die Uhr online zu verlängern.

Die e-Fristverlängerung wird Ihnen von der Steuerabteilung zur Verfügung gestellt und steht für höchste Sicherheit. Weitere Informationen zur Fristverlängerung sowie den Einstieg zur e-Fristverlängerung finden Sie hier.

Sollte die elektronische Verarbeitung fehlschlagen, wenden Sie sich bitte an die Steuerabteilung, Tel. 044 736 51 50 oder steueramt@urdorf.ch.

Steuerabteilung