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#luberzenareal nimmt den Betrieb auf
Als eine Massnahme zur Siedlungsentwicklung hat der Gemeinderat in seinem Leitbild «Urdorf 2030» beschlossen, Urdorf-Nord als Arbeits- und Lebensgebiet mit städtebaulichen Qualitäten aufzuwerten und so längerfristig zu einem wertschöpfungsintensiven Wirtschaftsraum zu entwickeln. Als weitere Leitbildmassnahme hat er die Zwischennutzung des Areals Luberzen-West, mit Fokus auf Aufenthalt und Verpflegung, zwischenzeitlich umgesetzt.
Seit Mitte August 2021 bieten mehrere Foodtrucks ihre vielseitigen Speisen an. Zudem laden unkomplizierte Aufenthaltsmöglichkeiten zum Verweilen ein. Ergänzt und bereichert wird dieses Angebot seit Mitte April 2022 durch die Summerlounge. Das südliche Flair der Lounge mit Strandkörben, Liegestühlen, Sand und Sonnenschirmen wird mit entsprechenden Klängen untermalt und soll bis ca. Ende September für Ferienstimmung und gute Laune sorgen. Die offizielle Eröffnung wird am 30. April 2022 stattfinden. Bei schlechtem Wetter wird sie auf den 7. Mai 2022 verschoben.
Inskünftig soll der Aufenthaltsraum um kulturelle Angebote erweitert werden. So sollen jeweils in der Frühlings- und Sommerzeit regelmässig kostenlose Open-Air-Konzerte stattfinden. Das Ganze ist als Musikförderungsprojekt gedacht. Mitmachen können Bands, aber auch Solo-Künstler/innen. Gesucht werden in erster Linie Musiker/innen, die sich noch nicht grosser Bekanntheit erfreuen. Möglich sind jedoch auch vereinzelte Auftritte bereits bekannterer Formationen. Alle Informationen zu den Veranstaltungen sowie den weiteren Angeboten auf dem #luberzenareal finden Sie demnächst unter www.luberzen.ch oder www.urdorfnord.ch. Die KulturKommission als Veranstalterin würde sich freuen, Sie hin und wieder zu ihren Gästen zählen zu dürfen.
Grundsätzlich eignet sich das im Wirtschaftsgebiet gelegene #luberzenareal gut für eine entsprechende Nutzung. Trotzdem ist auf die anstossenden Gemeindegebiete angemessen Rücksicht zu nehmen, insbesondere bezüglich Ruhe und Ordnung. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Betriebsbewilligung entsprechende Rahmenbedingungen gesetzt. Es sollen lediglich ein bis maximal zwei Konzerte pro Woche stattfinden, die längstens bis um 22.00 Uhr dauern. Auch die Musik der Sommerlounge darf nach 22.00 Uhr nur so abgespielt werden, dass sie insbesondere in den Wohngebieten keine übermässige Störung verursacht. Der gesamte Betrieb ist längstens bis um 24.00 Uhr gestattet. Soll von diesen Betriebszeiten abgewichen werden, bedarf es einer separaten Bewilligung, welche der Gemeinderat jedoch nur zurückhaltend erteilen wird.
Der Gemeinderat ist überzeugt, so den Ansprüchen der Anwohner/innen, der Besucher/innen des #luberzenareals sowie der Gastwirtschaftsbetriebe gerecht zu werden.