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COVID-Lockerungsschritte im Einklang mit bundesrätlichem Beschluss

25. Februar 2021

Gestern Mittwoch hat der Bundesrat Lockerungsschritte in Bezug auf die COVID-19-Massnahmen beschlossen. Der Gemeinderat vollzieht die Beschlüsse auf Gemeindeebene wie folgt:

  • Bibliothek: Die Bibliothek ist ab kommendem Montag, 1. März 2021, wieder ordentlich geöffnet. Dies im Rahmen des bestehenden und die Bundesvorgaben gewährleistenden Schutzkonzeptes.
     
  • Kunsteisbahn: Ab kommenden Montag, 1. März 2021 ist die Kunsteisbahn wieder ordentlich geöffnet. Es gilt Masken- und Abstandspflicht sowie eine begrenzte Kapazität gemäss separatem Schutzkonzept. Die aktuelle Belegung ist jeweils auf der Webseite ersichtlich. Wettkämpfe im Erwachsenen-Breitensport und Veranstaltungen bleiben untersagt. Der Verpflegungsbetrieb bleibt geschlossen. Die Kunsteisbahnsaison endet am Sonntag, 14. März 2021.
     
  • Hallenbad: Das Hallenbad bleibt geschlossen. Davon ausgenommen ist ab kommendem Montag, 1. März 2021 die Nutzung durch die Schule sowie für Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 20 Jahren (Vereinstrainings und Öffentlichkeit) im Rahmen des separaten Schutzkonzepts. Es besteht eine Ausweispflicht. Personen über 20 Jahre sind, ausgenommen Lehrpersonen und Vereinsfunktionäre, nicht zugelassen.
     
  • Mehrzweckhalle Zentrum: Die Infrastruktur steht, ohne Duschen, der Schule und den Vereinen für Trainings und Wettkämpfe von Kindern und Jugendlichen bis 20 Jahre zur Verfügung. Dies im Rahmen des separaten Schutzkonzeptes.

Der Gemeinderat appelliert an die Eigenverantwortung und dankt der Bevölkerung für die Einhaltung der Schutzmassnahmen.

Gemeinderat Urdorf

Zuständige Abteilung: Präsidialabteilung

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