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«Chlorothalonil»: Urdorfer Trinkwasser kann ohne Bedenken konsumiert werden
Die Wasserversorgungen des Kantons Zürich sichern die Qualität des von ihnen abgegebenen Trinkwassers und informieren die Wasserbezüger regelmässig über die Resultate der dazu durchgeführten Untersuchungen. Neben den allgemeinen mikrobiologischen und chemischen Eigenschaften des Trinkwassers rückten in letzter Zeit Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder deren Abbauprodukte - nicht zuletzt infolge Untersuchungskampagnen der kantonalen Laboratorien - in den Fokus der Öffentlichkeit. Dabei war in den Medien oft vom Wirkstoff «Chlorothalonil» und dessen Abbauprodukten (Metaboliten) zu lesen.
Die Wasserversorgungen haben darauf reagiert und das Untersuchungsspektrum im Rahmen der Selbstkontrolle auf diese Aspekte erweitert. Die Resultate dieser Untersuchungen wurden dem kantonalen Labor für eine Gesamtübersicht über den Kanton Zürich zur Verfügung gestellt. Das kantonale Labor hat diese Übersicht am 15. September 2020 zusammen mit dem Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) veröffentlicht.
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BWL) hat aufgrund der Neubeurteilung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) weitere Abbauprodukte des Wirkstoffes «Chlorothalonil» auf die Liste der relevanten Metaboliten gesetzt. Damit gilt ein für diese Substanzen relevanter Höchstwert von 0.1 µg/l im Trinkwasser. Trinkwasser mit Rückstands-Konzentrationen über diesem Höchstwert erfüllen die lebensmittelrechtlichen Anforderungen an sauberes Trinkwasser (formell) nicht. Eine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit besteht allerdings nicht. Trotzdem sind die betroffenen Wasserversorgungen angehalten, Massnahmen zur Reduktion der Verunreinigungen zu treffen und haben dazu gemäss aktueller Weisung des BLV zwei Jahre Zeit.
Als wichtigste Massnahme hat das BWL dem Wirkstoff «Chlorothalonil» im Dezember 2019 mit sofortiger Wirkung die Zulassung entzogen. Es ist davon auszugehen, dass darum die Konzentrationen im Grund- und Quellwasser allmählich zurückgehen werden. Wie schnell dieser Rückgang erfolgt, ist aber von verschiedenen Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Erneuerung des Wassers etc. abhängig und muss beobachtet werden. Dabei werden die Wasserversorgungen vom AWEL und vom kantonalen Labor unterstützt.
Dort wo ein Rückgang durch das Einsatzverbot von Chlorothalonil nicht innert akzeptabler Frist zur Einhaltung der Höchstwerte führt, sind weitere Massnahmen durch die Wasserversorgungen einzuleiten. Welcher Art diese Massnahmen sind, wird situativ und in Absprache mit den Fachspezialisten des AWEL, des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) und des kantonalen Labors entschieden. Die Untersuchungen betreffend die Dynamik des Rückständeabbaus, die Analyse der Handlungsmöglichkeiten und der Entscheid über die verhältnismässigen und zielführenden Massnahmen werden mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen.
Alle diese Vorkehrungen haben das Ziel, die Trinkwasserqualität langfristig sicher zu stellen und das Trinkwasser vor Verunreinigungen jeglicher Art zu schützen – auch wenn es nach aktuellem Wissenstand aus gesundheitlicher Sicht nicht bedenklich ist.
Ergebnisse und Massnahmen der Wasserversorgung Urdorf
Die Wasserversorgungen in der Schweiz sind im Rahmen ihrer Selbstkontrolle gemäss Lebensmittelgesetz verpflichtet, das Trinkwasser analytisch zu überwachen. Entsprechend hat das kantonale Labor Zürich am 10. März 2020 an diversen Stellen im Gebiet der Wasserversorgung Urdorf im Auftrag der Gemeinde Proben entnommen und hinsichtlich der acht neu relevanten Metaboliten überprüft.
Mit Schreiben vom 24. März 2020 wurde die Gemeinde durch das kantonale Labor darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Höchstwert von 0.1 µg/l für das Metabolit R471811 trotz den getroffenen Sofortmassnahmen zur Senkung der Rückstandsgehalte in einer Probe überschritten war. Das von der Wasserversorgung Urdorf abgegebene Trinkwasser ist trotz dieser Höchstwertüberschreitung sicher und kann bedenkenlos konsumiert werden, da das belastete Wasser mit anderem, unbelasteten Trinkwasser vermischt wird. Dadurch hält das an den Konsumenten abgegebene Trinkwasser die Grenzwerte entsprechend ein. Dies zeigen auch die weiteren Probeentnahmen im Leitungsnetz.
Die Gemeinde Urdorf hat sehr hohe Qualitätsansprüche an das Trinkwasser und es gilt die Lebensmittelgesetzgebung konsequent einzuhalten. Deswegen wird die Wirksamkeit der bereits getroffenen Sofortmassnahmen mit weiteren Kontrollmessungen periodisch überprüft und aufgrund der Ergebnisse optimiert, mit dem Ziel, der Urdorfer Bevölkerung gänzlich unbelastetes Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können und auf Massnahmen wie Vermischungen verzichten zu können.
Die Gemeinde Urdorf wird über die Resultate der Kontrollmessungen und allfällige Massnahmen zur Reduktion von Rückständen im Trinkwasser regelmässig informieren.
Zuständige Abteilung: Werkabteilung Urdorf