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Baugesuche für Mobilfunk-Antennenanlagen sistiert

5. September 2019

Dem Gemeinderat wurden seitens Bevölkerung Bedenken im Zusammenhang mit der Einführung der 5. Mobilfunkgeneration zugetragen. Diese beziehen sich vor allem auf die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen. Der Gemeinderat nimmt diese Anliegen ernst und hat beim zuständigen Bundesamt interveniert. Gleichzeitig sistiert er alle laufenden Baugesuche, bis ein seitens Bund in Aussicht gestellter Bericht vorliegt.

Der Gemeinderat hat sich in den letzten Wochen intensiv mit der Einführung der 5. Mobilfunkgeneration (5G) auseinandergesetzt. Seitens Bevölkerung wurden ebenfalls verschiedene Anliegen an den Gemeinderat herangetragen. Insbesondere besteht eine grosse Unsicherheit in Bezug auf die gesundheitlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.

In Urdorf wurden bisher zwei Baugesuche von Mobilfunkanbietern für den Umbau von bestehenden Antennen eingereicht. Aufgrund der Frequenzen dieser Antennen besteht die Möglichkeit, mit 5G zu senden. Ob die Mobilfunkanbieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen oder nicht, muss im Baugesuchverfahren nicht deklariert werden. Hierzu ist aber zu erwähnen, dass Bewilligungen grundsätzlich aufgrund der Frequenzbänder und nicht für die Technologie erteilt werden.

Beide Baugesuche sind derzeit aufgrund von Aktenergänzungen durch die kantonale Fachstelle, Abteilung Luft/Strahlung sistiert. Erst wenn sämtliche Abklärungen der kantonalen Fachstelle erfolgt sind und die Gesuche die Anforderungen des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) und der eidgenössischen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) erfüllen, kann der Gemeinderat Urdorf als kommunale Bewilligungsbehörde die Baugesuche abschliessend prüfen resp. einen Entscheid fällen. Es bleibt ausdrücklich zu erwähnen, dass die Bewilligungsbehörde gemäss § 320 des PBG eine Bewilligung erteilen muss, wenn das Bauvorhaben den Vorschriften der Gesetzgebung entspricht.

Dem Gemeinderat Urdorf sind die Gesundheit und die Bedenken der Bevölkerung ein grosses Anliegen und die Prüfung der 5G-Baugesuche erfolgt nicht leichtfertig. Der Gemeinderat hat daher beim zuständigen Bundesamt gefordert, dass vor einer allfälligen Anpassung der eidgenössischen Verordnung die entsprechenden Chancen und Risiken der neuen Technologie erhoben und umsichtig beurteilt werden. Insbesondere auch, dass die Grenzwerte nur dann erhöht werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass eine Gefährdung für Mensch und Umwelt vorliegt. Gleichzeitig wartet der Gemeinderat, vor der Erteilung allfällig weiterer Baubewilligungen, den Bericht der von alt-Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzten Arbeitsgruppe über die Bedürfnisse und Risiken des zukünftigen Mobilfunks und die entsprechenden Empfehlungen ab.

Gemeinderat Urdorf

Zuständige Abteilungen: Bauabteilung & Präsidialabteilung