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Gemeinde Urdorf fördert neue Energiespeicher
Im Rahmen des Leitbilds Urdorf 2030+ hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt, die CO2-Emmissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050 kontinuierlich zu senken. Als konkrete kommunale Massnahme hat der Gemeinderat mit Datum vom 6. Mai die Förderung von Energiespeicher, insbesondere aus Photovoltaikanlagen gewonnenen Energie, beschlossen. Für die Umsetzung dieser Massnahme wurde ein kommunales Reglement erlassen und in Kraft gesetzt. Jährlich stehen somit kommunale Fördermittel zur Verfügung. Gefördert werden Energiespeicheranlagen ab einer Minimalgrösse von 8 Kilowattstunden. Der Förderbeitrag ist einmalig und beträgt Fr. 2'000.00 pro Hausanschluss und maximal 30 Prozent der Gesamtinvestitionen.
Die amtliche Publikation zum Erlass des kommunalen Reglements findet per heute Montag, 27. Mai 2024 statt. Diese finden Sie hier. Die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen gilt es abzuwarten. Nach Eintritt der Rechtskraft können Gesuche zur Förderung neuer Energiespeicher bei der Umweltabteilung der Gemeinde Urdorf eingereicht werden. Das Gesuchsformular sowie das Reglement für Energieförderbeiträge können hier bezogen werden.
Umweltabteilung