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Kommunales Reglement "Energieförderungsbeiträge" (Neuerlass)

27. Mai 2024
Der Gemeinderat Urdorf hat gemäss Sitzung vom 6. Mai 2024 das kommunale Reglement zu den Energieförderungsbeiträgen erlassen und genehmigt. Das Reglement kann auf der Webseite der Gemeinde Urdorf eingesehen und heruntergeladen werden.
 
Gegen der Erlass dieses Reglements kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Umweltabteilung