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Amtliche Publikationen: Kostenloser Zugang für alle
Jede Gemeinde muss der Bevölkerung gewisse Informationen übermitteln. Damit die Einwohnerinnen und Einwohner Bescheid wissen, muss die Gemeinde wichtige Entscheide öffentlich publizieren. Mit der Veröffentlichung beginnt auch die Rechtsmittelfrist, in der Stimmberechtigte gegen einen Entscheid Einsprache erheben können.
Aktuelles amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Urdorf ist die Limmattaler Zeitung. Gemäss der kantonalen Gemeindeverordnung können Gemeinden beschliessen, ihre amtlichen Publikationen im Internet zu veröffentlichen. In der Folge hat der Gemeinderat geprüft, inwiefern als amtliches Publikationsorgan neu www.urdorf.ch, die Webseite der Gemeinde, zu bestimmen ist.
Für eine Bestimmung von www.urdorf.ch als amtliches Publikationsorgan sprechen drei wesentliche Argumente:
- Flexibilität: Einerseits können amtliche Publikationen im Internet jederzeit und zum gewünschten Zeitpunkt und damit ohne Vorlaufzeiten Dritter publiziert werden.
- Kostenloser Zugang für alle: Andererseits sind die amtlichen Publikationen heute grundsätzlich kostenpflichtig, da sie ein Abonnement der Limmattaler Zeitung bedingen. Davon ausgenommen ist die Grossauflage von Donnerstag. Amtliche Publikationen müssen, sachbedingt, an allen Wochentagen publiziert werden können, so dass sie nicht gesamthaft auf Donnerstag eingeplant werden können. Mit der ausschliesslichen und rechtsverbindlichen amtlichen Publikation auf der Webseite haben alle Personen, die das wollen, kostenlosen Zugriff auf die amtlichen Publikationen und erhalten diese sogar als Newsletter zugestellt. Für Personen ohne Zugang zu www.urdorf.ch und dem Newsletter wird die Möglichkeit bestehen, dass eine Postzustellung durch die Gemeinde abonniert werden kann.
- Kosten: Abschliessend wird dadurch, dass keine Publikationskosten in der Limmattaler Zeitung mehr anfallen, die Gemeinderechnung um jährlich rund Fr. 20‘000 entlastet.
Nach Massgabe dieser Gründe hat der Gemeinderat beschlossen, als amtliches Publikationsorgan der Gemeinde www.urdorf.ch zu bestimmen. Amtliche Publikationen werden an den regulären Arbeitstagen publiziert.
Der Beschluss wird am Donnerstag, 15. Februar 2024 amtlich publiziert. Dagegen kann innert 30 Tagen beim Bezirksrat Rekurs erhoben werden. Eine Rechtskraft des Beschlusses wird zur gegebenen Zeit auf www.urdorf.ch, und informativ in der Limmattaler Zeitung, publiziert.
Zuständige Abteilung: Präsidialabteilung