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Kommunaler Richtplan wird revidiert
Der kommunale Richtplan der Gemeinde Urdorf stammt aus dem Jahre 2003. Dieser umfasst den Verkehrsplan mit dem dazugehörigen Bericht sowie einzelne Elemente des Siedlungs- und Landschaftsplanes, welche einen Zusammenhang mit dem Verkehrsplan aufweisen und als Steuer- und Koordinationsinstrument für die langfristige Entwicklung wichtig sind.
Diese rechtsgültige und behördenverbindliche Planung hat ihren Planungshorizont überschritten und wird den Anforderungen nicht mehr gerecht. Inzwischen bestehen neue übergeordnete planerische und gesetzliche Grundlagen (revidiertes Raumplanungsgesetz, kantonaler und regionaler Richtplan, kantonales Planungs- und Baugesetz sowie zugehörige Verordnungen), welche eine Anpassung der Ortsplanung nach sich ziehen.
Im Sinne des gemeinderätlichen Leitbildes soll der kommunale Richtplan einer Gesamtrevision unterzogen werden. Der Start der Planung soll im September 2020 erfolgen, der Abschluss möglichst bis Ende 2021. Im Anschluss an die Gesamtrevision der Richtplanung ist die Gesamtrevision der Nutzungsplanung in einem separaten Prozess vorgesehen.
Der Gemeinderat Urdorf hat an seiner Sitzung vom 24. August 2020 den Planungskredit genehmigt und den Auftrag für die Begleitung des Revisions-Prozesses an EBP Schweiz AG vergeben. Obwohl der Richtplan ein behördenverbindliches Instrument ist, wird die Bevölkerung zum gegebenen Zeitpunkt im Rahmen der Mitwirkung partizipieren können.
Die Vorlage wird, wenn im Rahmen des Planungsverfahrens keine Verzögerungen erfolgen, im Dezember 2021 der Gemeindeversammlung vorgelegt.
Zuständige Abteilung: Planungsabteilung