Inhalt
Gesamtrevision des kommunalen Richtplans: Mitwirkung
Im Spätsommer 2020 wurde die Revision des kommunalen Richtplans gestartet. Eine entsprechende Newsmeldung erfolgte über www.urdorf.ch. In diesem Themendossier informieren wir Sie näher über die Erarbeitung sowie die Möglichkeiten zur Mitwirkung.
Was ist ein kommunaler Richtplan?
Der kommunale Richtplan ist das strategische Führungsinstrument der Gemeinde Urdorf für die Raumentwicklung und den Verkehr. Mit ihm wird die langfristige und räumliche Entwicklung koordiniert und gesteuert. Zudem werden die verkehrlichen Infrastrukturen definiert. Der kommunale Richtplan hat einen Planungshorizont von ca. 15-20 Jahren und bildet die grundlegende Basis für die daran anschliessende kommunale Nutzungsplanung (bspw. Bau- und Zonenordnung).
Der kommunale Richtplan stellt die Abstimmung mit den übergeordneten planerischen Vorgaben (Kantonaler Richtplan, Regionaler Richtplan etc.) sicher und nimmt gleichzeitig die Bedürfnisse, Zielsetzungen und Strategien der Gemeinde Urdorf auf. Er enthält verbindliche Festlegungen für die Behörden aller Stufen, ist aber weder parzellenscharf noch grundeigentümerverbindlich.
Der kommunale Richtplan setzt sich inhaltlich aus den fünf Teilen Siedlung, Verkehr, Landschaft, Ver- und Entsorgung sowie Öffentliche Bauten und Anlagen zusammen. Bei der Erarbeitung für die Gemeinde Urdorf wird ein thematischer Schwerpunkt beim Verkehr gesetzt und dort Bezug genommen auf das kommunale Gesamtverkehrskonzept, das vorgängig erarbeitet wird.
Warum ein neuer kommunaler Richtplan?
Der kommunale Richtplan der Gemeinde Urdorf stammt aus dem Jahr 2003. Inzwischen bestehen neue übergeordnete planerische und gesetzliche Grundlagen (revidiertes Raumplanungsgesetz, kantonaler und regionaler Richtplan, kantonales Planungs- und Baugesetz sowie zugehörige Verordnungen). Der kommunale Richtplan hat seinen Planungshorizont überschritten und wird den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht. Deshalb muss er angepasst werden.
Wie wird der kommunale Richtplan erarbeitet?
Der Gemeinderat Urdorf hat das Mandat für die Erarbeitung der Richtplanrevision an EBP Schweiz AG vergeben. Die Arbeitsgruppe Raumplanung der Gemeinde begleitet diese Arbeiten inhaltlich und politisch. In dieser wirken Vertretende aus dem Gemeinderat und der Verwaltung sowie ein von der Gemeinde beauftragter Fachexperte mit. Der Gemeinderat Urdorf verabschiedet fortlaufend die wichtigsten Meilensteine der Revision.
Wie können Sie sich einbringen?
Der Gemeinde ist es ein Anliegen, dass sich die Bevölkerung und weitere Interessierte zu den laufenden Planungen äussern und einbringen können. Zu diesem Zweck sind verschiedene Gefässe vorgesehen:
-
In einem ersten Schritt wurden ab Montag, 29. März 2021 bis und mit Freitag, 23. April 2021, mittels Online-Befragung die Anliegen und Bedürfnisse der Bevölkerung und weiteren Interessierten abgeholt. Dabei stand die aktuelle Situation in Urdorf im Vordergrund (beispielsweise Schwachstellen im heutigen Verkehrsnetz? Oder Wünsche an Urdorf als Wohn- oder Arbeitsort?) Die Rückmeldungen unterstützen die Erarbeitung des kommunalen Richtplans. Der Kurzbericht der Online-Befragung mit den Resultaten liegt vor und ist hier verfügbar.
-
Nach dem Vorliegen des Entwurfs zu Zielen und Stossrichtungen des kommunalen Richtplans, fand per Dienstag, 29. Juni 2021, von 18.30 Uhr bis circa 21.15 Uhr, in der Zentrumshalle Spitzacker, eine Austauschveranstaltung mit moderierten Thementischen statt. Die Resultate aus der digitalen Umfrage wurden präsentiert sowie Inputs zur geplanten räumlichen Entwicklung abgeholt und diskutiert. Die Inhalte werden nun aufbereitet, geprüft und wo richtplanrelevant in die weiteren Schritte einfliessen. Das Fotokoll inkl. integrierter Präsentation des Abends finden Sie hier.
-
Vor der öffentlichen Auflage des kommunalen Richtplans fand am Dienstag, 7. Dezember 2021 in der Mehrzweckhalle Zentrum eine Informationsveranstaltung statt. So erhielten die Interessierten einen Überblick über das erarbeitete Produkt und die darin definierten Massnahmen. Die Veranstaltung begann um 19.00 Uhr, wobei die Türen bereits ab 18.00 Uhr geöffnet waren, um die Inhalte der Vorlage im Rahmen einer Ausstellung einsehen zu können. Die relevanten Dokumente sind seit 1. Dezember 2021 ebenso nachstehend unter Dokumente abrufbar. Vor, während und nach der Veranstaltung blieb Raum für Fragen. Weitere Informationen konnten der Einladung zur Informationsveranstaltung sowie den Newsmeldungen vom 26. November 2021 und 6. Dezember 2021 entnommen werden.
Die Durchführung der Informationsveranstaltung basierte aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie auf einem Schutzkonzept. Dieses ist nachstehend unter Dokumente einsehbar. Das Schutzkonzept sah eine Zertifikatspflicht sowie eine generelle Maskentrag- und Registrierungspflicht vor. Eine digitale Registrierung war über das Formular "Informationsveranstaltung, Registrierung infolge COVID-19" möglich. Als Alternative war auch eine Registrierung vor Ort am Veranstaltungsabend beim Check-In ab 17.45 Uhr möglich. Es wurde eine digitale Registrierung empfohlen. -
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen, 60-tägigen öffentlichen Auflage haben alle Interessierten schliesslich die Möglichkeit, Änderungsbegehren (Einwendungen) einzureichen. Diese werden geprüft und fliessen wo möglich und richtplanrelevant in die Überarbeitung des kommunalen Richtplans ein. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auflage erfolgte in den regulären Publikationsorganen (Amtsblatt und Limmattaler Zeitung) sowie unter www.urdorf.ch. Die amtliche Bekanntmachung finden Sie hier.
Die öffentliche Auflage dauerte von Donnerstag, 13. Januar bis Montag, 14. März 2022. Die Unterlagen lagen während diesen 60 Tagen in der Gemeindeverwaltung (Gemeindehaus A), Planungsabteilung (UG12), während den regulären Schalteröffnungszeiten auf. Zudem konnten diese auch digital via Dokumente (siehe unten) oder über die digitale Plattform "eMitwirkung" (www.mitwirken-urdorf.ch) abgerufen werden.
Während der Auflagefrist konnten sich alle zur Gesamtrevision des kommunalen Richtplans äussern. Einwendungen waren via Plattform "eMitwirkung" (www.mitwirken-urdorf.ch) bis spätestens am 14. März 2022 an den Gemeinderat zu richten. Einwendungen mussten einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Es werden nur Einwendungen behandelt, die sich auf Gegenstände der Vorlage beziehen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung entschieden. -
Die Vorlage des kommunalen Richtplans wurde am 30. November 2022 der Gemeindeversammlung zur Beratung und Abstimmung unterbreitet. Dem Antrag des Gemeinderates zur Festlegung dieser kommunalen Planungsgrundlage wurde durch die Stimmberechtigten mit grossem Mehr und ohne Änderung zugestimmt.
Diese von der Gemeindeversammlung verabschiedeten Grundlagen zur Gesamtrevision des kommunalen Richtplans wurden der Zürcher Baudirektion am 26. Januar 2023 zur abschliessenden Prüfung und regierungsrätlichen Genehmigung übermittelt.
Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung Nr. KS-0110 / 23 vom 21. Juli 2023 die Revision des kommunalen Richtplans genehmigt. Die amtliche Bekanntmachung der Genehmigung hat am 10. August 2023 stattgefunden. Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, von 10. August bis 9. September 2023, in der Gemeindeverwaltung (Gemeindehaus A), Planungsabteilung (UG 12), während den regulären Schalteröffnungszeiten öffentlich auf (§ 5 Abs. 3 PBG). Gegen den Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden (§§ 329 ff. PBG). Bleibt die Rechtsmittelfrist ungenutzt, tritt der Richtplan in Kraft. Das Inkrafttreten des Richtplans wird zu gegebener Zeit publiziert.
Die Unterlagen sind nachstehend unter "Dokumente" abrufbar.
Wie werden Sie informiert?
Die Gemeinde informiert regelmässig über den aktuellen Stand der Planung auf www.urdorf.ch (über das Themendossier kommunaler Richtplan) oder zwischendurch via "Urdorf aktuell". Detaillierte Inhalte präsentiert sie im Rahmen der Informationsveranstaltung im Herbst 2021. Die zuständige Projektleiterin, Rebecca Broekema, steht Ihnen zudem bei Fragen zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Richtplantext_5.9.2022_Festsetzung_GV (PDF, 5.24 MB) | Download | 0 | Richtplantext_5.9.2022_Festsetzung_GV |
Richtplankarte_Siedlung_und_Landschaft_5.9.2022_Festsetzung_GV.pdf (PDF, 3.51 MB) | Download | 1 | Richtplankarte_Siedlung_und_Landschaft_5.9.2022_Festsetzung_GV.pdf |
Richtplankarte_Verkehr_Teilplan_Veloverkehr_VV_5.9.2022_Festsetzung_GV (PDF, 1.79 MB) | Download | 2 | Richtplankarte_Verkehr_Teilplan_Veloverkehr_VV_5.9.2022_Festsetzung_GV |
Richtplankarte_Verkehr_Teilplan_Strassenverkehr_SV_5.9.2022_Festsetzung_GV (PDF, 1.77 MB) | Download | 3 | Richtplankarte_Verkehr_Teilplan_Strassenverkehr_SV_5.9.2022_Festsetzung_GV |
Richtplankarte_Verkehr_Teilplan_Parkierung_und_Guterverkehr_PP_GV_5.9.2022_Festsetzung_GV (PDF, 1.74 MB) | Download | 4 | Richtplankarte_Verkehr_Teilplan_Parkierung_und_Guterverkehr_PP_GV_5.9.2022_Festsetzung_GV |
Richtplankarte_Verkehr_Teilplan_oV_und_kombinierte_Mobilitat_oV_KM_5.9.2022_Festsetzung_GV (PDF, 1.74 MB) | Download | 5 | Richtplankarte_Verkehr_Teilplan_oV_und_kombinierte_Mobilitat_oV_KM_5.9.2022_Festsetzung_GV |
Richtplankarte_Verkehr_Teilplan_Fussverkehr_FV_5.9.2022_Festsetzung_GV (PDF, 1.76 MB) | Download | 6 | Richtplankarte_Verkehr_Teilplan_Fussverkehr_FV_5.9.2022_Festsetzung_GV |
Erlauterungsbericht_5.9.2022_Festsetzung_GV (PDF, 2.62 MB) | Download | 7 | Erlauterungsbericht_5.9.2022_Festsetzung_GV |
Bericht_Einwendungen_5.9.2022_Festsetzung_GV.pdf (PDF, 2.9 MB) | Download | 8 | Bericht_Einwendungen_5.9.2022_Festsetzung_GV.pdf |
Gesamtverkehrskonzept_Urdorf_GVK_5.9.2022_Beilage_fur_GV (PDF, 12.11 MB) | Download | 9 | Gesamtverkehrskonzept_Urdorf_GVK_5.9.2022_Beilage_fur_GV |
Fotoprotokoll_Austauschveranstaltung (PDF, 7.72 MB) | Download | 10 | Fotoprotokoll_Austauschveranstaltung |
Richtplan_Kurzbericht_Online-Befragung (PDF, 532.01 kB) | Download | 11 | Richtplan_Kurzbericht_Online-Befragung |
Publikationsanzeige_-_Gesamtrevision_komm._Richtplan (PDF, 32.83 kB) | Download | 12 | Publikationsanzeige_-_Gesamtrevision_komm._Richtplan |
Kantonale_Genehmigung_-_Revision_kommunale_Richtplanung (PDF, 397.7 kB) | Download | 13 | Kantonale_Genehmigung_-_Revision_kommunale_Richtplanung |
Publikationsanzeige_Limmattaler_Zeitung_-_kantonale_Genehmigung,_Revision_kommunaler_Richtplan (PDF, 34.91 kB) | Download | 14 | Publikationsanzeige_Limmattaler_Zeitung_-_kantonale_Genehmigung,_Revision_kommunaler_Richtplan |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Planungsabteilung | 044 736 51 60 | planen@urdorf.ch |