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Parkieren auf öffentlichem Grund

Weisse Zone
In der weissen Zone beträgt die maximale Parkdauer fünf Stunden. Diese gilt an 365 Tagen im Jahr während 24 Stunden. Für das Parkieren bis zu maximal fünf Stunden reicht die normale Parkscheibe aus, die Sie auch in der blauen Zone verwenden. Anfangsparkzeit einstellen, gut sichtbar hinter die Frontscheibe legen – fertig!

Das Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund finden Sie unter den Dokumenten.

Dauerparkkarten
Die Dauerparkkarte wird verwendet, wenn das Fahrzeug länger als fünf Stunden abgestellt werden muss. Die Dauerparkkarten und die Besucherparkkarten können auf den entsprechend markierten öffentlichen Parkplätzen innerhalb der weissen Zone der Gemeinde Urdorf verwendet werden. Nicht gültig sind die Parkkarten insbesondere in den Industriezonen und auf gebührenpflichtigen Parkplätzen (Parkuhren, Ticketautomaten). Zudem sind temporäre Signalisationen zu beachten. 

Dauerparkkarten können unter Vorweisung des Fahrzeugausweises am Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden und gelten ausschliesslich für das bezeichnete Motorfahrzeug. Künftige Parkkarten werden danach nach Vorauszahlung per Post zugesandt. Gleichzeitig mit der Parkkarte wird ein neuer Einzahlungsschein, welcher für die nächste Periode bestimmt ist, zugestellt. Halbjahres- und Jahresrechnungen werden rechtzeitig vor Ablauf der Karte ausgelöst.

Der Einzahlungsschein alleine berechtigt nicht zum Parkieren in der Weissen Zone.

Für gemäss Fahrzeugausweis auf Einwohner/innen von Urdorf zugelassene Fahrzeuge kostet die Dauerparkkarte Fr. 30.00/Monat.

Für jeden leichten Motorwagen kann eine Dauerparkkarte erworben werden. Für Lastwagen, Anhänger und Motorräder hingegen können KEINE Dauerparkkarten gelöst werden.

Tagesbewilligungen
Am Schalter der Einwohnerdienste können zudem für Fr. 20.00 Tageskarten (Block à 10 Bewilligungen) bezogen werden.

Im Gegensatz zur Dauerparkkarte ist es bei der Tagesbewilligung erforderlich, dass die individuellen Merkmale (Kontrollschild, Tag, Datum, Ankunftszeit) von Hand mit Kugelschreiber eingetragen werden. Das parkierte Motorfahrzeug darf ab der Ankunftszeit für 24 Stunden abgestellt werden.

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