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Wegzug von Urdorf - Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Der Wegzug aus Urdorf ist frühestens einen Monat vorher, spätestens 14 Tage nach dem Wegzug, den Einwohnerdiensten zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online via eUmzugCH erfolgen.
Für ausländische Personen aus Drittstaaten steht der eUmzug nur innerhalb des Kantons Zürich zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter eUmzugCH.
Falls Sie beabsichtigen die Schweiz zu verlassen, kann der Online-Dienst nicht genutzt werden. Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache zwingend.
Benötigte Dokumente
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)
Ausländische Staatsangehörige
- Ausländerausweis
Gebühren
Für die Abmeldung wird keine Gebühr erhoben.
Wegzug ins Ausland
Schweizer Staatsangehörige
Bei der persönlichen Vorsprache ist ein amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass) vorzuweisen. Es wird eine schweizerische Kontakt- bzw. Vertreteradresse aufgenommen.
Weitere Informationen für Auslandschweizer erhalten über das Eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheiten.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis vorweisen. Es wird eine schweizerische Kontakt- bzw. Vertreteradresse aufgenommen. Bei einer definitiven Abmeldung ins Ausland muss eine Abmeldeerklärung ausgefüllt werden.
Gebühren
Die Abmeldung ist kostenlos. Sollten Sie eine Abmeldebestätigung (für die Beendigung der Krankenkassenpflicht usw.) benötigen, kostet diese Fr. 30.-.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 736 51 11 | einwohnerdienste@urdorf.ch |