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Zuzug nach Urdorf - Anmeldung
Sie ziehen neu nach Urdorf. Herzlich willkommen!
Den Zuzug müssen Sie persönlich innert 14 Tagen ab Zuzugsdatum bei den Einwohnerdiensten melden. Bitte planen Sie für die persönliche Anmeldung am Schalter genügend Zeit ein.
Wichtig: Zuerst müssen Sie die Abmeldung bei Ihrer letzten Wohngemeinde vornehmen.
Sie möchten Ihren Zuzug elektronisch melden? Mit dem Online-Dienst eUmzugCH können alle Einwohnerinnen und Einwohner die An-, Um- oder Abmeldung in einem Schritt erledigen.
Benötigte Dokumente
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Familienausweis, nur bei Familien nötig, wenn nicht vorhanden, Geburtsschein/e Kind/er
- Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
- Krankenkassen-Police
Ausländische Staatsangehörige
Zuzug innerhalb Kanton Zürich: Drittstaaten + EU/EFTA
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Ausländerausweis/e
- gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
- Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Gemeindewechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug ausserhalb Kanton Zürich: EU/EFTA
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Ausländerausweis/e
- gültige/r Reisepass-/pässe oder Identitätskarte/n
- Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Kantonswechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug ausserhalb Kanton Zürich: Drittstaaten
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- Ausländerausweis/e
- gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
- Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsscheine/
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Kantonswechsel: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug aus dem Ausland: EU/EFTA
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
- Arbeitsvertrag
- Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Krankenkassen-Police
- Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug aus dem Ausland: Drittstaaten
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- Kaufvertrag bei Wohneigentum
- gültige/r Reisepass/-pässe oder Identitätskarte/n
- Arbeitsvertrag
- Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
- Zuzug mit Kind/er: Geburtsschein/e
- Verheiratet: Eheschein
- Geschieden: rechtskräftiges Scheidungsurteil
- Verwitwet: Todesschein
- Krankenkassen-Police
- Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zuzug von ausländischen Studenten: Drittstaaten
Jede Person muss persönlich vorbeikommen.
- Mietvertrag, Wohnungsausweis, Einzugsanzeige oder bei Untermiete Einverständnis der/des Verwaltung/Eigentümers
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
- Geburtsurkunde oder anderes amtliches Dokument mit Elternnamen
- Krankenkassen-Police
- Immatrikulations-/Studienbestätigung
- Anmeldegebühr Fr. 20.00 pro erwachsene Person
- Gebühr Ausländerausweis: Ausländerrechtliche Gebührenordnung
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 044 736 51 11 | einwohnerdienste@urdorf.ch |
Name | Download |
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Name | Beschreibung |
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