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Steuererklärung und Fristerstreckung

Natürliche Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich sind grundsätzlich im Kanton Zürich steuerpflichtig und müssen eine Steuererklärung einreichen.

Fristerstreckung
Fristerstreckungsgesuche müssen vor Ablauf der Frist (in der Regel 31. März) eingereicht werden. Benutzen Sie dafür den Link zur online e-Fristverlängerung. Die Gesuche werden längstens bis zum 30. November bewilligt. Gesuche, welche nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Selbstständigerwerbende haben automatisch eine Frist bis zum 30. September. Juristische Personen haben ebenfalls automatisch eine Frist bis zum 30. September. Eine zusätzliche Frist muss beim Kantonalen Steueramt, Abteilung Direkte Bundessteuer, verlangt werden.

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