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Förderung Energiespeicher

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 6. Mai 2024 wurde die Förderung von Energiespeicher, insbesondere aus Photovoltaikanlagen gewonnene Energie, beschlossen. Eine entsprechende Newsmeldung erfolgte über www.urdorf.ch. In diesem Themendossier finden Sie nützliche Informationen für den Erhalt von Förderbeiträgen.
 
Entscheidungsgrundlage seitens Gemeinderat
Im Rahmen des Leitbilds Urdorf 2030+ hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt, die CO2-Emmissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2050 kontinuierlich zu senken. Als konkrete Massnahme hat der Gemeinderat mit Datum vom 6. Mai 2024 die Förderung von Energiespeicher, insbesondere aus Photovoltaikanlagen gewonnene Energie, beschlossen.
 
Erlass Reglement
Für die Umsetzung dieser Massnahme wurde ein kommunales Reglement erlassen und in Kraft gesetzt. Jährlich stehen somit kommunale Fördermittel zur Verfügung.
 
Voraussetzungen für die Förderung
Gefördert werden Energiespeicheranlagen ab einer Minimalgrösse von 8 Kilowattstunden. Der Förderbeitrag ist einmalig und beträgt Fr. 2'000.00 pro Hausanschluss und maximal 30 Prozent der Gesamtinvestitionen. Die Gewährung kommunaler Fördermittel darf nicht zu einer Übersubventionierung führen.
 
Konkretes Vorgehen
Gesuche zur Förderung neuer Energiespeicher können bei der Umweltabteilung der Gemeinde Urdorf eingereicht werden:
 
  • Einreichung des Gesuchformulars zusammen mit der Anlageofferte sowie dem technischen Beschrieb
  • Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen durch die Gemeinde
  • Bewilligung mittels Formulars durch die Gemeinde

Die dazugehörigen Unterlagen sind nachstehend unter "Dokumente" abrufbar.

 

Zugehörige Objekte

Name
Gesuch und Bewilligung Förderung Speicheranlagen (PDF, 81.17 kB) Download 0 Gesuch und Bewilligung Förderung Speicheranlagen
Reglement Energieförderbeiträge (PDF, 46.93 kB) Download 1 Reglement Energieförderbeiträge