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Todesfall

Wenn ein Todesfall eintritt, sind folgende Vorkehrungen zu treffen:

  • Hausarzt informieren, sofern zu Hause verstorben. Wenn der Tod in einem Spital, Pflege- oder Altersheim eingetreten ist, Kontakt mit der Verwaltung aufnehmen.
  • Bei einem aussergewöhnlichen bzw. nicht natürlichen Todesfall sofort mit der Polizei Kontakt aufnehmen.
  • So schnell als möglich die Abteilung Bestattungen der Gemeindeverwaltung benachrichtigen.


Der Abteilung Bestattungen sind folgende Unterlagen der verstorbenen Person mitzubringen:

  • Amtliche, vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung sowie Familienbüchlein, Identitätskarte / Pass und Schriftenempfangsschein.
  • Von ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich den Reisepass und den Ausländerausweis.


Die Abteilung Bestattungen regelt in Absprache mit den Angehörigen:

  • Ort, Termin, Form der Bestattung (Erdbestattung, Urnengrab, Urnennischenwand oder Gemeinschaftsgrab mit oder ohne Namensnennung). Spezielle Sargwünsche können gegen einen Aufpreis berücksichtigt werden.
  • Mitteilungen an Pfarramt, Organist, Sigrist, Friedhofgärtner, etc.
  • Überführungen.
  • Amtliche Publikation in der "Limmattaler Zeitung" (sofern gewünscht).


Müsste von den Angehörigen organisiert werden (sofern gewünscht):

Vor der Bestattung

  • Todesanzeigen in den Zeitungen aufgeben.
  • Leidzirkulare drucken und zum Versand bringen, evtl. Einladungskarten beilegen für das Leidmahl.
  • Leidmahl arrangieren.
  • Blumenschmuck bestellen.
  • Mit dem Pfarrer die Gestaltung der Abdankungsfeier besprechen (Lebenslauf, evtl. Wünsche für das Orgelspiel etc.).


Nach der Bestattung

  • Schriftliche Mitteilung, immer unter Beilage einer Kopie des Todesscheins, an: Versicherungen, Pensions- und Krankenkasse, Banken, Wohnungsvermieter, Post, militärische Vorgesetzte, evtl. Vereine etc.
  • Danksagung in den Zeitungen publizieren.
  • Danksagungskarten versenden.
  • Zu Hause deponiertes Testament beim Bezirksgericht Dietikon einreichen.
  • Grabunterhalt regeln (z.B. Vertrag mit Friedhofgärtner/Bank oder selbst dafür sorgen).
  • Grabstein aussuchen und in Auftrag geben.
  • Steuerinventar; erfolgt aufgrund des kantonalen Steuergesetzes automatisch durch das Gemeindesteueramt.


Die Checkliste gibt Ihnen einige Anhaltspunkte für die weiteren Schritte.

Friedhof

Der Friedhof Urdorf ist die letzte Ruhestätte der verstorbenen Einwohnerinnen und Einwohner. Der Friedhof und die dazugehörige Abdankungshalle befinden sich an der Friedhofstrasse 6 in Urdorf.

Friedhofvorsteherin: Alexandra Keller

Zugehörige Objekte