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Amtliche Publikation: Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 27. November 2024
Die Gemeindeversammlung hat am 27. November 2024 folgende Beschlüsse gefasst:
- Budget 2025 (inkl. Festsetzung des Steuerfusses auf 115 %): Genehmigt unter Berücksichtigung des genehmigten Änderungsantrages (Streichung von Fr. 650'000, Weihermattstrasse, Schwammstadtelemente).
- Privater Gestaltungsplan «Weihermatt»: Festgesetzt und der Gemeinderat ermächtigt, Abänderungen an der Gestaltungsplanvorlage in eigener Zuständigkeit vorzunehmen, sofern sie sich als Folge von Entscheiden im Rechtsmittelverfahren oder als formelle Änderungen im Genehmigungsverfahren als notwendig erweisen.
Das Versammlungsprotokoll kann nach der Prüfung und Unterzeichnung durch die Stimmenzähler im Gemeindehaus eingesehen werden.
Die Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte kann innert 5 Tagen schriftlich mit Rekurs in Stimmrechtssachen gemäss dem Verwaltungsrechtspflegegesetz geltend gemacht werden. Der Rekurs gegen die Verletzung von Verfahrensvorschriften in der Gemeinde-versammlung setzt voraus, dass diese in der Versammlung von einer stimmberechtigten Person gerügt worden sind. Im Übrigen kann innert 30 Tagen schriftlich Rekurs gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz erhoben werden. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. Die Rekursschrift ist beim Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, einzureichen.
Zugehöriges
- Veranstaltung zum Thema
- Gemeindeversammlung Urdorf