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Teilrevision der Gemeindeordnung bezüglich Schule vorgesehen
Der Gemeinderat hat, auf Antrag der Schulpflege, eine Teilrevision der Gemeindeordnung genehmigt. Damit auf operativer Ebene alle Bildungsfäden an einem Ort zusammenlaufen, soll in der Gemeindeordnung eine Gesamtschulleitung vorgesehen werden. Diese bildet, zusammen mit dem Bereichsleiter Bildung resp. Schulverwaltung die Geschäftsleitung. Die Gesamtschulleitung untersteht dem Schulpräsidenten, der Bereichsleiter Schulverwaltung weiterhin dem Gemeindeschreiber. In der Folge soll, weil sie bezüglich Zeitaufwand entlastet wird, die Schulpflege von 7 auf 5 Personen reduziert werden. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Schulpflege bleiben dabei unverändert. Die Teilrevision geht nun bei den Ortsparteien und der RPK in die Vernehmlassung und ist für die vorberatende Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 resp. die Urnenabstimmung vom 28. September 2025 vorgesehen.