Inhalt

Ausblick auf die Gemeindeversammlung vom 27. November 2024

16. Oktober 2024
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 27. November 2024 werden die Stimm-berechtigten über zwei Vorlagen beschliessen können. Der Gemeinderat informiert bereits frühzeitig über die Traktanden und deren wesentlichen Inhalte.

Die nächste Gemeindeversammlung ist auf Mittwoch, 27. November 2024, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Zentrum vorgesehen. Nebst der Beschlussfassung zum Budget 2025 liegt der private Gestaltungsplan «Weihermatt» zur Genehmigung vor. Zudem wird der auf Ende Dezember 2024 zurücktretende langjährige Finanz- und Sicherheitsvorstand Thomas Hächler verabschiedet. Ebenso vorgesehen sind der jährliche Jahresrück- und -ausblick sowie der traditionelle Apéro.

Die Einladung zur Gemeindeversammlung wird per 24. Oktober 2024 auf www.urdorf.ch amtlich publiziert. Die detaillierte Weisung ist ab 5. November 2024 verfügbar.

Budget 2025:

Im Budget 2025 wird bei einem Aufwand von Fr. 88'974'700 und einem Ertrag von Fr. 87'413'200 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 1'561'500 gerechnet. Dieser wird dem Eigenkapital belastet. Im Budget 2024 wurde ein Aufwandüberschuss von Fr. 1'075'700 ausgewiesen. Das Ergebnis verschlechtert sich im Vergleich zum Vorjahresbudget im Wesentlichen aufgrund höherer Aufwendungen in der Funktion Bildung (Fr. + 1,2 Mio.). Dies liegt vorwiegend an lohnrelevanten Verbindlichkeiten beim kantonalen Lehrpersonal in Form von Stufenanstiegen, Dienstaltersgeschenken, Intensivweiterbildungen, Teuerungsausgleich, aussergewöhnlich vielen Vikariats-Aufwänden und Personalwechseln sowie der Zunahme von Integrativen Sonderschulsettings. Negativ beeinflusst wird das Ergebnis ebenfalls durch höhere Aufwendungen bei der Langzeitpflege (Fr. + 0,2 Mio.) und der ambulanten Krankenpflege (Fr. + 0,4 Mio.) aufgrund steigender Nachfrage und der Erhöhung des Normdefizits. Positiv zu Buche schlagen sich die höher erwarteten Gemeindesteuern (Fr. + 1,3 Mio.).

Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der vorläufigen Zahlen der laufenden Periode wird bei gleichbleibendem Steuerfuss von 115 % der einfache Steuerertrag (100 %) für die Steuerperiode 2024 auf Fr. 29'100'000 erhöht (Vorjahr Fr. 28'000'000).

Privater Gestaltungsplan «Weihermatt»:

Im südlichen Teil des Siedlungsgebietes der Gemeinde Urdorf liegt die Ende der 1960er-Jahre erstellte Wohnsiedlung «Weihermatt». Eigentümerinnen der bebauten Grundstücke sind die beiden Genossenschaften GEWOBAG (Gewerkschaftliche Wohn- und Baugenossenschaft) und wsgz (Wohn- und Siedlungsgenossenschaft Zürich). Durchquert wird die Siedlung vom öffentlichen Sportweg (Eigentum der Gemeinde Urdorf). Die beiden Genossenschaften beabsichtigen in einer gemeinsamen Entwicklung zeitgemässe und finanziell tragbare sowie zusätzliche Wohnungen mit einem hohen qualitativen Standard zu erstellen. Es soll eine Wohnüberbauung für ein breites und durchmischtes Zielpublikum entstehen. Ein zentrales Element sind attraktive Freiräume mit einer hohen Aufenthalts- und ökologischen Qualität. Der Fortbestand des bereits heute vorhandenen Kindergartens ist Teil des Erneuerungskonzeptes. Im Sinne der umfassenden Nachhaltigkeit unter Berücksichtigung sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Aspekte und unter Beizug entsprechender Fachpersonen haben sich die Grundeigentümerinnen dafür entschieden, die Wohnsiedlung in sozial verträglichen Etappen zu ersetzen.

Der vorliegende private Gestaltungsplan «Weihermatt» (nachfolgend Gestaltungsplan) stellt, neben Zustandsanalyse und Konkurrenzverfahren, einen von mehreren Planungsschritten dar, welche im Rahmen der Siedlungserneuerung vorgenommen wurden. Der Geltungsbereich umfasst sechs Grundstücke, welche sich im Eigentum der GEWOBAG und der wsgz befinden, sowie den öffentlichen Sportweg im Eigentum der Gemeinde. Die Gesamtfläche beträgt rund 31’100 m2.

Abbildung aus Erläuterungsbericht, S. 8, heutige Situation

Vorgängig zur Erarbeitung des privaten Gestaltungsplans haben die GEWOBAG und die wsgz einen einstufigen Studienauftrag im Einladungsverfahren durchgeführt (2022). Die Gemeinde war eng eingebunden. Acht Planungsteams bestehend aus den Disziplinen Architektur und Landschaftsarchitektur haben teilgenommen. Ziel des Verfahrens war es, einen geeigneten Projektvorschlag und ein Planungsteam zu erhalten, mit dem die Entwicklungsabsichten der Eigentümerinnen umgesetzt werden können. Ein zentrales Element war das Aufzeigen einer Etappierung, mit der ein sozialverträgliches Vorgehen hinsichtlich der Mieterschaft vor Ort ermöglicht werden kann.

Die Beurteilung der eingereichten Projektvorschläge erfolgte durch ein interdisziplinäres Beurteilungsgremium bestehend aus mehreren Fachpersonen, Vertreter der GEWOBAG und wsgz sowie der Gemeinde Urdorf. Der Projektvorschlag von Duplex Architekten AG mit Cadrage Landschaftsarchitekten GmbH wurde einstimmig zu Weiterbearbeitung empfohlen. In einer Überarbeitungsphase wurde das Siegerprojekt zum Richtprojekt als Grundlage für den vorliegenden privaten Gestaltungsplan weiterbearbeitet. Die Unterlagen des Richtprojektes geben Auskunft über Aspekte wie Wohnungsmix und -anzahl, Umsetzungsetappen, Aussenräume usw.

Der Gemeinderat Urdorf begrüsst die geplante qualitätsvolle Entwicklung des Areals «Weihermatt“ und erachtet die Vorlage des privaten Gestaltungsplanes (inkl. städtebaulichem Vertrag) als sorgfältig ausgearbeitet und bewilligungsfähig.

Gemeinderat Urdorf

Zuständige Abteilung: Präsidialabteilung

Zugehöriges

Veranstaltung zum Thema
Gemeindeversammlung Urdorf